Aktuelles

Tippgeber Provision

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Provision

  • Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
  • Wir prüfen Ihren Tipp und kontaktieren den Eigentümer (Verkäufer/Vermieter).
  • Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto, sobald die Maklerprovision eingegangen ist.

Beispielrechnung

Immobilienverkauf: 500.000 €
Maklerprovision: 5 % von 500.000 € = 25.000 €
Ihre Beispiel-Provision: 10 % von 25.000 € = 2.500 €

Voraussetzungen

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Unser Fokus liegt in München und Bayern. Wir vermitteln im Rahmen des Verkaufs aber gerne auch deutschland- und europaweit.
  • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
  • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

Weitere Hinweise

bitte beachten

Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Abs. 3 EStG zu versteuern.

Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die
Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten
des Betroffenen zulässig ist.

Aktion – kostenlose Mietpreisberechnung

Sie vermieten demnächst Ihre Immobilie und möchten wissen, wie viel Miete Sie verlangen dürfen? Dann lassen Sie sich Ihre Miete kostenlos und unverbindlich von uns berechnen!

Corona-Hygienemaßnahmen:

Auch wir sorgen uns um Ihr Wohl, deshalb gilt die gewohnte Abstandspflicht. Sollten Sie keine eigenen Masken besitzen, werden Ihnen bei jedem Termin und jeder Besichtigung Masken und Desinfektionsmittel gestellt.

Außerdem werden wir auch 3D-Rundgänge in unserer Rubrik Immobilien (hier das Wort Immobilien als Link zu den Immobilien benutzen, wenn es geht) anbieten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen realen Einblick in die Immobilie zu bieten.