Aktuelles
Tippgeber Provision
In drei einfachen Schritten zu Ihrer Provision
- Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
- Wir prüfen Ihren Tipp und kontaktieren den Eigentümer (Verkäufer/Vermieter).
- Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto, sobald die Maklerprovision eingegangen ist.

Beispielrechnung
Immobilienverkauf: 500.000 €
Maklerprovision: 5 % von 500.000 € = 25.000 €
Ihre Beispiel-Provision: 10 % von 25.000 € = 2.500 €
Voraussetzungen
- Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
- Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
- Unser Fokus liegt in München und Bayern. Wir vermitteln im Rahmen des Verkaufs aber gerne auch deutschland- und europaweit.
- Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
- Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
- Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Weitere Hinweise
bitte beachten
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Abs. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die
Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
des Betroffenen zulässig ist.
Aktion – kostenlose Mietpreisberechnung
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Corona-Hygienemaßnahmen:
Auch wir sorgen uns um Ihr Wohl, deshalb gilt die gewohnte Abstandspflicht. Sollten Sie keine eigenen Masken besitzen, werden Ihnen bei jedem Termin und jeder Besichtigung Masken und Desinfektionsmittel gestellt.